Erste Runde geht an Abofallen-Betreiber

Oh mein Gott, man faßt es nicht…
Eigentlich wollte ich heute mal FRÜHER als sonst ins Bett gehen, nur noch schnell die RSS-Feeds durchsichten.

Da springt mir doch so eine besonders eklige Headline ins Auge:
Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab

Häääh? Wie meinen?

Zitat aus der Urteilsbegründung:
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Nach Meinung der Strafrichter ist es nicht erforderlich, „dass man bei Dienstleistungen – sei es im Internet oder auch im sonstigen Leben – auf den ersten Blick erkennen muss, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt“.
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Hm, kann ich irgendwo die Adressen dieser Schwachmaten Richter erhalten?
Weil, dann will ich das doch mal gleich mit den richtigen Maßstäben vergleichen:
In deren Gericht gibt es sicher Türen. Ich halte für einen dieser Richter eine auf, und wenn er dann freundlich „danke“ sagt, erwidere ich: „nix zu danken, macht 99 Euro“.

Wow, ich dachte wirklich, endlich knüpft denen mal einer den Strick, aber nein, wahrscheinlich wurde keiner von diesen Gehirnzombies Greisen Realitätsfremden schon mal abgezockt
(okay, kein Kunststück, wenn man nie im Internet unterwegs ist…).

Gut, ein weiteres Zitat aus dem Urteil ist:
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Bevor man irgendwo seine Postadresse eingebe, müsse man „die Website genauer als beim ‚bloßen Surfen‘ zur Kenntnis nehmen“
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Ich meine, ich und sehr viele der begabteren Surfer machen das auch mit Sicherheit; ich denke aber, daß dies unter 5% der Online-User sind, denn sonst hätten wir nicht so viele Abzock-Seiten…

Dazu kann man eigentlich nur sagen: *facepalm*
(danke an fefe, das is kewl!)

Nachtrag:
danke an katzenjens für sein Video auf Youtube

5 Kommentare zu “Erste Runde geht an Abofallen-Betreiber”

  1. Molgugge

    Was soll die Aufregung???
    Hier hat ein Strafgericht die Zulassung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung verweigert. Wie gut oder schlecht dies Anklageschrift begründet war, kann ich, mangels Kenntnis, nicht beurteilen.
    Und die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass das, was da vorgetragen war, nicht mit überwiegender Sicherheit zu einer STRAFRECHTLICHEN Verurteilung ausreicht. Und die Ausschnitte aus der Begründung sind dabei sogar nachvollziehbar. Z.B. der Sternchenhinweis. Wenn alleine der für eine Strafbarkeit ausreichen würde, sässen alle Vertreiber von Handys mit Vertrag und von irgendwelchen Providerangeboten auf der Anklagebank. Denn gerade in dem Bereich ist es doch üblich, dass irgendwo Sternchen und Zahlen auftauchen, die dann irgendwo im Prospekt erläutert werden (oder so was ähnliches), und das in einer Schriftgröße, die für 95% der Leser den Einsatz einer Lupe erforderlich macht.

    Die Kammer kam also zu der Auffassung, dass dieses Verhalten nicht strafrechtlich zu ahnden sei.

    Das sagt über die zivilrechtliche Würdigung nichts, aber auch gar nichts aus. Und über die Gültigkeit so abgeschlossener „Verträge“. Und dazu gibt es dann wieder eine eigene, inzwischen langsam recht klare, Rechtsprechung.

    Und viele Abzockseiten haben wir, weil immer genügend User da sind, die blind und ohne jeglichen Verstand alles anklicken und alle Daten bekannt geben. Und davon ist dann immer noch ein guter Teil bereit nach einer Zahlungsaufforderung zu zahlen, nur damit Ruhe ist. Und da macht es dann die Masse.

    Übrigens dazu mal eine andere Überlegung: Warum gibt es eigentlich immer noch so viele Hütchenspieler. Und Mitspieler??????

  2. Lonesome Walker

    Du bist also der Meinung, Betrug ist okay?

    Ma ganz ehrlich:
    Dein Vergleich mit den Sternchen hinkt, denn die Mobilfunkbetreiber werden wohl nicht wegen Betrugs angezeigt.
    Zweitens, nachdem unser Staat die NEXT_Generation ja bewußt dumm gehalten hat, und auch die älternen Menschen nicht mit genügend Bildungsangeboten versorgt, dann soll er sich gefälligst auch darum kümmern, daß Leute, die diese Frechheit ausnutzen, das nicht ungestraft tun.

    Aber ich sehen schon, hierzu fehlen Einblicke in grundlegende Kenntnisse des Bildungssystems und die zukünftigen sinnlosen Auswüchse desselben…

    Alleine die Aussage der Richter, daß es nicht klar erkennbar sein muß, ist ein Betrug am Volk, wie er klarer nicht sein kann.

    EGAL, in welchem Zusammenhang.

    Denn sonst macht das in Zukunft z.B. jeder Supermarkt so.
    Die Auszeichnungspflicht besteht, kein Problem.

    An der Kasse sagt Dir die Dame dann aber:
    Bedienungs-Gebühr 200 Euro.

    Was sagst Du dann?

  3. Lord Sinclair

    Klasse Kommentar zum Urteil:

    http://www.youtube.com/watch?v=c2SBp5uQ9Dw

  4. Lonesome Walker

    Danke, hab es in den Post verlinkt.

  5. molgugge

    1. Ich bin nicht der Meinung, Betrug ist ok sondern die Richter in Frankfurt waren der Meinung, dass nach dem, uns unbekannten, Inhalt der Anklageschrift ein strafbarer betrug nach StGB nicht nachgewiesen werden kann.

    2, Eine Anzeige sagt aus, dass jemand angezeigt hat, sonst nix. Vor allem nicht, dass der Angezeigte die angezeigte tat tatsächlich auch begangen hat.

    3. Der Versuch, die Mobilfunkbetreiber wegen dieser Praxis anzuzeigen ist schon des öfteren gemacht worden, hat aber bisher leider noch nicht zu einer Strafverhandlung geführt. Allerdings gibt es auch hier die ersten Entscheidungen, dass ein zivilrechtlicher Vertrag nicht zustande gekommen ist, wegen Verschleierung des Vertragsinhaltes und daher fehlender Einigung über den Vertragsinhalt.

    4. Ich dachte, auch du bist jemand, der nicht dafür ist, ständig nur nach Staat und Obrigkeit und der Verschärfung von Strafgesetzen zu rufen??? Und bitte immer auseinander halten, in der Entscheidung ging es, alleine, um die Frage, ob das Verhalten strafbar ist, also ins Gefängnis führen muss, nicht um die Frage der Rechtswirksamkeit derart abgeschlossener Verträge. Und das ist ein Riesenunterschied. Das auch zur Frage der Supermarktkasse, bei der ich, genau wie in der Abofalle, sagen würde: Ne, ich zahl nicht. Und das völlig zu Recht.

    5. Mit der Frage der Aussagen der Richter bin ich gaaaanz vorsichtig, denn ich kenne sie nicht. Nur Berichte über die Entscheidung. Und ich habe keine Ahnung, worauf diese Berichte basieren, also auf anderen Berichten oder auf Zitaten irgendwoher, auf Presseerklärungen oder auf dem Studium der Entscheidung selbst. Ebensowenig weiss ich daher, in welchem Kontext die zitierte Aussage steht.

    6. Ich nehme an, die Staatsanwaltschaft hat gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde eingelegt. Also sowieso mal abwarten, wie es denn endgültig ausgeht.

    7. Ausserdem kann eine solche Ablehnung, auch wenn das sehr komisch klingen mag, sogar hilfreich sein. Denn darin äußert das Gericht seine Auffassung, welche Ermittlungsergebnisse gerade nicht nach Auffassung gerade dieser Kammer für eine Klageerhebung ausreichen, und damit auch, was vermisst wurde und daher in der nächsten Anklageschrift besser drinnen stehen sollte.

    Pffff
    wer nu noch auf eine weitere nummer wartet hat jetzt pech gehabt!

Dein Kommentar:

» bevor Du Deinen Senf abgibst...
(solltest Du im eigenen Interesse angeklickt & gelesen haben...)


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