Dies ist das Archiv für März 2010.

Was erwartet einen in der Regel bei einer falschen Versicherung an Eides Statt?

Abgelegt unter Allgemein, Kurioses, Rummer, Vermutungen, oDs GmbH am 13.03.2010

Die Frage stellt sich mir gerade wieder, aus aktuellem Anlass…

Ich meine, wenn jeder Versicherungen an Eides Statt einfach so abgeben kann, ohne mit Sanktionen zu rechnen… ist dann so ein Gesetz nicht sinnlos?

Nur zum Beispiel, jemand würde in einem Verfügungsverfahren eine Aussage an Eides SDtatt abgeben, die bereits bei grobem Überfliegen Falschdarstellungen aufweist.
Was passiert dann, wenn sich das im weiteren Verfahren auch noch sicher beweisen läßt?

Für mich stellt sich generell die Frage, wird überhaupt noch jemand für § 156 StGB bestraft…?
Oder ist das einfach nur noch ein Paragraph, der übrig geblieben ist?

Zitat aus dem Gesetzbuch:

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Muß ich da jetzt selbst Anzeige erstatten…?

Muß man da dann selbst Anzeige erstatten…? Oder leitet das dann das Zivilgericht direkt an die Strafabteilung weiter?? Und was passiert dann? Wenn auf einer solchen eidesstattlichen Versicherung eine dann später aufzuhebende gerichtliche Entscheidung beruht?

Egal, ich werde mich erst mal darum kümmern, daß sich unter Anderem ein Gericht das doch noch mal etwas genauer ansieht…

Dann wird man ja sehen, was passiert.

Und ob durch den fliegenden Gerichtsstand und dessen gezielten Einsatz nicht auch und gerade verhindert werden soll, dass ein Gericht über Streitigkeiten entscheidet, das die Beteiligten kennt ;-)

Vielleicht werden wir Suse ja doch noch los…

Abgelegt unter Allgemein, Debian, EDV, Fundstück der Woche, IT, Kurioses, Vermutungen am 03.03.2010

Nach der Schlagzeile hier sieht es so aus, als ob sich Heuschrecken für Novell interessieren.

Harharhar, finde ich irgendwie prima, denn wo die waren, wächst danach ja kein Gras mehr :-P

Aktuelle Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Abgelegt unter Aufklärung, EDV, IT, Piraten, Sicherheit, Zensursula am 02.03.2010

Ja, das wußten wir alle doch schon lange…

Was mich halt etwas stört:
warum kann man nicht die Politiker dafür belangen, was sie regelmäßig vergeigen?
Einfach mal deren Pensionsansprüche löschen, haben sich ja die meisten die Taschen durch irgendwelche Vorsitzenden-Posten oder Auftritte bei Banken und Hotels schön vollgestopft.

Vielleicht hört dann der ganze Unfug mit Wahlpropaganda und Big Brother auf…?
(ja, ich weiß, die Hoffnung stirbt zuletzt…)

Ärgerlich ist auch, daß die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett gekippt wurde;
aber wenigstens werden jetzt schon ma alle alten Datenbestände gelöscht.
(oder zumindest sollten sie es…)


blog powered by wordpress
Design by Office and IT - Business Solutions
Optimiert durch suchmaschinen-freundlich