Was erwartet einen in der Regel bei einer falschen Versicherung an Eides Statt?
Abgelegt unter Allgemein, Kurioses, Rummer, Vermutungen, oDs GmbH am 13.03.2010Die Frage stellt sich mir gerade wieder, aus aktuellem Anlass…
Ich meine, wenn jeder Versicherungen an Eides Statt einfach so abgeben kann, ohne mit Sanktionen zu rechnen… ist dann so ein Gesetz nicht sinnlos?
Nur zum Beispiel, jemand würde in einem Verfügungsverfahren eine Aussage an Eides SDtatt abgeben, die bereits bei grobem Überfliegen Falschdarstellungen aufweist.
Was passiert dann, wenn sich das im weiteren Verfahren auch noch sicher beweisen läßt?
Für mich stellt sich generell die Frage, wird überhaupt noch jemand für § 156 StGB bestraft…?
Oder ist das einfach nur noch ein Paragraph, der übrig geblieben ist?
Zitat aus dem Gesetzbuch:
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Muß ich da jetzt selbst Anzeige erstatten…?
Muß man da dann selbst Anzeige erstatten…? Oder leitet das dann das Zivilgericht direkt an die Strafabteilung weiter?? Und was passiert dann? Wenn auf einer solchen eidesstattlichen Versicherung eine dann später aufzuhebende gerichtliche Entscheidung beruht?
Egal, ich werde mich erst mal darum kümmern, daß sich unter Anderem ein Gericht das doch noch mal etwas genauer ansieht…
Dann wird man ja sehen, was passiert.
Und ob durch den fliegenden Gerichtsstand und dessen gezielten Einsatz nicht auch und gerade verhindert werden soll, dass ein Gericht über Streitigkeiten entscheidet, das die Beteiligten kennt


