Dies ist das Archiv zu der Kategorie 'Vermutungen'.

Der Internet Marketing Verein (IMV) e. V. und seine lustigen Emails

Abgelegt unter Aufklärung, Vermutungen am 09.08.2010

Kinners, Kinners, wenn man vorhat, Leute zu verarschen, dann sollte man das schon richtig machen, nicht wahr…?

Eine Bekannte von mir hat eine lustige Email von einem Verein erhalten:
— — —
From: miriam.gloeckner@internet-marketing-verein.de
To: xxx@xxx.xx
Subject: Suchmaschinenoptimierung www.xxxxxx.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir suchen Sie, Sie suchen uns!
Nun hat die Suche ein Ende, wir haben uns gefunden.

ABER finden andere Internetnutzer auch Sie? Ihre Webseite? Ihre Produkte?
Und nehmen Kontakt mit Ihnen auf, rufen Sie an oder kaufen bei Ihnen ein?
Sicherlich noch nicht genug. Wir sorgen dafür dass Sie gefunden werden.

Suchmaschinenoptimierung machts möglich! Durch strukturierte Arbeit an
Ihrer Webseite und Erhöhung Ihrer Linkpopularität werden Sie in den
Suchmaschinen gefunden.

Wir haben nicht nur Sie gefunden, sondern auch viele Unternehmen, die Ihnen
das gefundenwerden vereinfachen möchten. Diese Internet-Marketing
Agenturen, die wir vermitteln, unterstützen Sie mit Rat und Tat.

Geld wollen wir von Ihnen keines, wir sind ein Verein. Der TMV e. V.
Interesse? mich finden Sie wieder unter dieser Email Adresse:
miriam.gloeckner@internet-marketing-verein.de

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Glöckner


Internet Marketing Verein (IMV) e. V.
Michaelkirchstraße 12-13
10179 Berlin-Mitte

Tel: (030) 51980-0
Fax: (030) 51980-101
Email: info@internet-marketing-verein.de
Web: www . internet-marketing-verein.de

Eintrag ins Vereinsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 26485 B
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 114234948

Präsident: Michael Hermann
Vorstand: Andrea Magd

Sie möchten keine weiteren Nachrichten vom IMV e. V. erhalten?
http://internet-marketing-verein.de/abmeld/?id=xxxxxx

— — —

Sowas nenne ich einen professionellen Verstoß gegen geltendes dt. Wettbewerbsgesetz.
Ein Verein, soso…
Vereine mit e.V. sollten ohne Absicht auf Gewinnerzielung arbeiten.
(zumindest denken Laien das…)
Steht ja auch auf deren Seite, daß Sie gemeinnützig sind…

Aber wer macht SEO für umsonst?

Ah, da stand ja was von Marketing-Agenturen…
Fein, fein…

Leider ist unter der angegebenen Telefonnummer von der Telekom nur ein:
"ist uns nicht bekannt" zu hören, was vielleicht ein wenig komisch ist…
Auch komisch ist, daß der Domaininhaber ein gewisser:

Herr Michael Hermann
Munich Group
Munchener Str. 21
50329 Leverkusen

ist.
Einfach mal danach googlen, gibbed nüschd.
Auch die Adresse findet Google Maps nicht.

Öhm, TOLLE Adresse für einen Domaininhaber…
Auch die Adresse in Berlin zeigt auf Google Maps einen leeren Platz, also kein Haus…

Naja, ich habe denen mal eine Mail geschickt, vielleicht meldet sich ja jemand…
(und natürlich hat Hetzner auch ein Abuse-Ticket gekriegt, geht ja mal gar ned…)

Microsoft löscht sich selbst

Abgelegt unter Allgemein, EDV, Fundstück der Woche, IT, Kurioses, Vermutungen am 18.04.2010

Muhahahaha, selten so über Nachrichten gelacht wie heute…

Klick mich, wenn man das jetzt ernst nimmt, würde das bedeuten, Windows deinstalliert sich selbständig, und läßt noch einen DOS-Prompt übrig…?

Was erwartet einen in der Regel bei einer falschen Versicherung an Eides Statt?

Abgelegt unter Allgemein, Kurioses, Rummer, Vermutungen, oDs GmbH am 13.03.2010

Die Frage stellt sich mir gerade wieder, aus aktuellem Anlass…

Ich meine, wenn jeder Versicherungen an Eides Statt einfach so abgeben kann, ohne mit Sanktionen zu rechnen… ist dann so ein Gesetz nicht sinnlos?

Nur zum Beispiel, jemand würde in einem Verfügungsverfahren eine Aussage an Eides SDtatt abgeben, die bereits bei grobem Überfliegen Falschdarstellungen aufweist.
Was passiert dann, wenn sich das im weiteren Verfahren auch noch sicher beweisen läßt?

Für mich stellt sich generell die Frage, wird überhaupt noch jemand für § 156 StGB bestraft…?
Oder ist das einfach nur noch ein Paragraph, der übrig geblieben ist?

Zitat aus dem Gesetzbuch:

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Muß ich da jetzt selbst Anzeige erstatten…?

Muß man da dann selbst Anzeige erstatten…? Oder leitet das dann das Zivilgericht direkt an die Strafabteilung weiter?? Und was passiert dann? Wenn auf einer solchen eidesstattlichen Versicherung eine dann später aufzuhebende gerichtliche Entscheidung beruht?

Egal, ich werde mich erst mal darum kümmern, daß sich unter Anderem ein Gericht das doch noch mal etwas genauer ansieht…

Dann wird man ja sehen, was passiert.

Und ob durch den fliegenden Gerichtsstand und dessen gezielten Einsatz nicht auch und gerade verhindert werden soll, dass ein Gericht über Streitigkeiten entscheidet, das die Beteiligten kennt ;-)


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