Endurteil oDs GmbH ./. opensource company (der Fall openCLASSBOOK)
So, endlich komme ich mal wieder zu etwas weniger Stressigem.
Mein Brötchengeber hat ja mal die oDs GmbH aufgefordert, doch für ein gültiges Impressum zu sorgen;
man ist ja schliesslich Mitbewerber, und da findet man es schon ganz nett, daß Seitenbesucher erfahren, mit wem sie es zu tun haben respektive auf wessen Seiten sie rumsurfen und wer dafür eigentlich verantwortlich ist.
Normalerweise ist sowas eher unter die Gürtellinie, aber speziell in diesem Fall gab es doch sehr viel Rätselraten und einige Interessierte, die sehr irritiert über das damals doch sehr verwunderlich gestaltete Impressum waren.
Da das Ganze mittlerweile auch rechtskräftig zu sein scheint, hier mal das geschwärzte PDF verlinkt.
Nachtrag: per einstweiliger Verfügung vom 12.03.2010 wurde mir die Veröffentlichung untersagt.
Mal gucken, was mein Rechtsanwalt dazu meint…
Harharhar, da soll noch mal einer sagen, Richter erkennen keine Zusammenhänge!
Dazu kann ich nur sagen: FULLACK.
Und ein Dankeschön an den vertretenden RA Aulbach.



am 17.02.2010 um 10:06
[...] in dieser Sache dann das Endurteil gesprochen wurde, war ich so frei, davon einen Scan online zu stellen. (nein, mein Arbeitgeber wußte nichts davon, bis [...]