Holysoft Ltd. gegen mein Blog (Abmahnung)
Sorry, long time no see, aber in letzter Zeit geht nur eines um:
der Abmahnwahn
Fassen wir mal zusammen, was aktueller Stand der Dinge ist:
angeblich hat irgendwer der Fa. Holysoft Ltd. bei mir in der Firma angerufen (wegen div. Einträge in meinem Blog), und ist abgewimmelt worden.
Hm, kann eigentlich nicht sein, es sei denn, der Anrufer hätte dies anonym (mit unterdrückter Rufnummer getan).
Unsere Telefon-Anlage hat einen netten Puffer, und es wird ja auch alles per Email archiviert.
Eine 06027 war da schon mal nicht dabei…
Wenn jemand anonym (oder vom Handy) anruft, kriegt der schon aus Prinzip keinerlei Informationen, denn schließlich gibt es hier in Deutschland ja noch den Datenschutz, der es einem verbietet, nicht authorisierten Personen irgendwas Personenbezogenes mitzuteilen.
So, daraufhin hat die Fa. Holysoft aus Kleinostheim einen Anwalt mit der Vertretung derer Interessen beauftragt.
Okay, wenn nicht per Telefon, dann hätte man es wenigstens mit der Mailadresse in meinem “Pseudo”-Impressum versuchen können.
Jo, man hätte…
Aber worum geht es denn jetzt eigentlich?
Eigentlich stinkt dieser Firma nach mehr als 3 Monaten nur die Tatsache, daß ich schreibe, was ich denke;
und vor allem auch belegen kann.
Stein des Anstoßes ist mein Blogeintrag vom 12. 03. dieses Jahres zum Karl-Ernst-Gymnasium.
Hier habe ich geschrieben, daß die Fa. Holysoft Ltd. nicht das kann, was ich kann.
Läßt sich ganz einfach beweisen.
(gibt da so gewisse Sachen, die nur ich machen darf, Thema Lizenz und so…)
22.07.2010:
So, mittlerweile hat es die Firma Holysoft (und ich natürlich auch) amtlich:
ich darf gewisse Passagen nicht schreiben, obwohl sie den Tatsachen entsprechen, da ich Angestellter einer Firma war, die im gleichen Bereich wie sie tätig sind.
Aber ich darf zumindest noch schreiben, daß ihre Kundenverzeichnisse für alle frei zugänglich waren, denn das hat man ja dann in der Gerichtsverhandlung doch zugeben müssen (auch wenn es vorher vehement bestritten wurde…)
Ganz großes Kino, so kann man Meinungsfreiheit natürlich auch ganz effizient mit dem UWG unterbinden lassen.
Theoretisch dürfte ich hier sogar nochmal die Passagen zitieren, die mir verboten wurden, gab da so ein nettes Urteil, das besagt, man muß schon sagen dürfen, was einem verboten wurde…
Und eventuell veröffentliche ich hier noch mal die Schriftsätze des gegnerischen Anwalts, das LG Köln hat im Urteil 28 O 721/09 entschieden, daß ein Anwaltsschriftsatz keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.
Wobei: wenn Anwälte lustige Abhandlungen über könnte, wäre, wenn schreiben, dann hat das vielleicht DOCH einen künstlerischen Aspekt…?
Aber ich bin mir sicher, auch so kann sich jeder selbst einen Reim auf die Geschehnisse machen, nicht wahr?



am 26.08.2010 um 14:27
Im Urteil 28 O 721/09 wurde nicht bewertet, ob der anwaltliche Schriftsatz die erforderliche schöpferische Höhe hatte.
Der Schriftsatz war mit der einstweiligen Verfügung verbunden, und in den Gründen nahmen die Richter darauf Bezug. Damit wurde der Schriftsatz ein hoheitliches Dokument, für welches wir Steuern zahlen. Damit war aber der Schriftsatz nach dem Urheberrecht nicht schutzfähig.
Bei den anderen anwaltlichen Schriftsäzen können die Richter anders entscheiden, obwohl die erforderliche schöpferische Höhe bei fast allen anwaltlichen Schriftsätzen nicht erreicht wird. Die Juristen definieren einfach ihre Prozesse als wissenschaftliche Arbeit zur Entwicklung der Rechtswissenschaften.
Ich war der Beklagte.