Hui, wenn man erklärt, wie man auf bild.de den unwirksamen Anti-AdBlocker umgeht, bekommt man eine Abmahnung?

Krass, gerade vorbeigetickert:
http://www.golem.de/news/adblocker-sperre-bild-de-mahnt-youtuber-wegen-erklaervideo-ab-1510-117011.html

Fassen wir mal zusammen:
der Axel-Springer-Verlag (im Detail die Bild GmbH) mahnt ab, wenn man z.B. Sachen wie das hier

Bei uBlock Origin 1.2.0 reicht es aus unter „Meine Regeln“ folgendes einzutragen:

@@||sascdn.com^$domain=bild.de
@@||smartadserver.com^$domain=bild.de

veröffentlicht.

Grund:

Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Okay, und der Witz daran ist?

wirksame technische Maßnahmen

Scheint mir also keine wirklich wirksame technische Maßnahme zu sein 😀
Meine Firewall mit iptables, DIE ist wirksam…

Davon mal abgesehen, der §95, auf den sich da bezogen wird, steht ganz klar für Laufbilder.
Wenn die Dünnbrettbohrer von Axel-Springer wollen, daß man deren Werbung anguckt, dann gibt es da die klassische Paywall.
Quasi bezahlen, um Werbung zu gucken, ääääh, jaaaa, nein, also… 🙂
Alles oder nix. Scheiss’n oder runter vom Topf, wie der Bayer so schön sagt.

3 Kommentare zu “Hui, wenn man erklärt, wie man auf bild.de den unwirksamen Anti-AdBlocker umgeht, bekommt man eine Abmahnung?”

  1. Lars

    […] geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes ]…]
    Da Bild ihre Informationen überwiegend von anderen Quellen bezieht (Reuters etc.), wäre interessant zu erfahren, ob die Seite bild.de überhaupt ein ’schützenswertes Werk‘ im Sinne des Gesetzgebers ist?!
    Für einen einzelnen Rechner tun es auch Einträge in der hosts.ics
    127.0.0.1 smartadserver.com

  2. Lars

    Nachtrag, damit die Bild Seite geht

    127.0.0.1 sascdn.com

  3. Lonesome Walker

    Ich hatte heute ja die Gelegenheit, den Originaltext des Gerichtes zu adblockplus.org zu lesen:

    1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann), zu vollstrecken an den Geschäftsführern der Antragsgegnerin, untersagt,

    a) im Forum ihrer Internetseite „Adblockplus.org“ Programmcodes zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die eine Umgehung der Softwareverschlüsselung der Webseite „www.bild.de“ ermöglichen sollen, wie dies im Forum „bild.de adblock detect unskippable“ gemäß der diesem Beschluss beigefügten Anlage AS 11 geschehen ist;

    b) im Forum ihrer Internetseite „Adblockplus.org“ Links zu Programmcodes zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die eine Umgehung der Softwareverschlüsselung der Webseite „www.bild.de“ ermöglichen sollen, wie dies im Forum „bild.de adblock detect unskippable“ gemäß der diesem Beschluss beigefügten Anlage AS 11 durch den Link auf das Forum (…) geschehen ist;

    c) Filterlisten für das Softwareprogramm AdblockPlus mit Programmcodes zu verbreiten, die eine Umgehung der Softwareverschlüsselung der Webseite „www.bild.de“ ermöglichen.“

    Fassen wir mal kurz: § 95 Laufbilder <- ist bild.de ein Laufbild?
    Ebenso: Softwareverschlüsselung der Webseite <- WTF? Unter Verschlüsselung verstehe ich technisch was Anderes. Ich bin ja wirklich gespannt, WIE HEFTIG die Klatsche ausfallen wird, die sich Springer hier einhandelt.
    Ich hoffe, RICHTIG DOLLE.

Dein Kommentar:

» bevor Du Deinen Senf abgibst...
(solltest Du im eigenen Interesse angeklickt & gelesen haben...)


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