Richter sind auch nur Menschen…

Toller Nachruf von schülerVZ, könnten sie sich meiner Meinung nach glatt wo hinschieben…

Wenn man sich mal vor Augen hält, daß 3×1t gegen
Nutzungsbedingungen von StudiVZ verstoßen hat, so sollte jedem klar sein, das nix gut 😛
Ich bin mir sicher, daß er dies auch zugegeben haben wird.

Was ich aber nicht verstehe…

Gründe, die eine U-Haft rechtfertigen:
Wiederholungsgefahr
(ähem, wohl kaum; es sei denn, die wursteln weiter so drauf los…)
Verdunkelungsgefahr
(denke ich mal nicht, is ja alles gesagt…)
Fluchtgefahr
wohl das Letzte, was man einem jungen, dynamischen, begabtem Kerlchen unterstellen kann.

Wir beleuchten dazu dann aber mal folgendes:
— — —
§ 112a
(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist,
1. eine Straftat nach den
§ 174
(sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen),
§ 174a
(Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen),
§176
(sexueller Mißbrauch von Kindern) bis
§ 179
(sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen)
des Strafgesetzbuches oder (und jetzt lasse ich das mit dem Auflisten, könnt Ihr ja selber 😛 )
2. wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach § 125a, nach den §§ 224 bis 227, nach den §§ 243, 244, 249 bis 255, 260, nach § 263, nach den §§ 306 bis 306c oder § 316a des Strafgesetzbuches oder nach § 29 Abs. 1 Nr. 1, 4, 10 oder Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes begangen zu haben, und bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und in den Fällen der Nummer 2 eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist.

So, und jetzt soll mal der Richter, der der Untersuchungshaft zugestimmt hat, das den Angehörigen erklären, WARUM er da unterschrieben hat.

Meine Meinung zu den ganzen VZ’s kann man sich sicherlich denken…

5 Kommentare zu “Richter sind auch nur Menschen…”

  1. Kranker Pfleger

    Auch nach dem Suizid bleibt Unrecht Unrecht. Punkt.

  2. Lonesome Walker

    Keine Frage.

    Aber ich finde die U-Haft in diesem Falle unangemessen.

  3. Kranker Pfleger

    Nuja, ich würde ihm durchauus Flucht zutrauen. Äh, hättezugetraut. Krimielle Energie war ja genug vorhanden.

  4. SilverGhost

    Auch wenn sein ableben zu bedauern ist.

    exit war kein unschuldiger, und das mit sVZ war nicht sein erstes ding.

  5. Lonesome Walker

    Darum geht es nicht.

    Es geht um die Verhältnismäßigkeit…

Dein Kommentar:

» bevor Du Deinen Senf abgibst...
(solltest Du im eigenen Interesse angeklickt & gelesen haben...)


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