Die EU ist ja sowas von herrlich „gefährlich“
Abgelegt unter Aufklärung, Piraten, Sicherheit, Youtube inside am 04.09.2009Danke an Frank für diesen netten Auszug:
Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
Und leider Gottes stammt das aus offiziellen Quellen:
klick mich (lokaler Mirror)
Da kann man dann Lieder wie dieses hier nur zu gut verstehen: